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Medizinische Fachangestellte

Liebe Auszubildende,

nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zum Bildungsgang Medizinische Fachangestellte.

Ausbildungsberuf

Die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten gehen über die Aufgaben einer reinen „Arzt-Helferin“, wie es die ehemals benutzte Berufsbezeichnung andeutete, hinaus.

Medizinische Fachangestellte assistieren Ärzten und Ärztinnen nicht nur in den täglichen Sprechstunden etwa bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten. Darüber hinaus organisieren und managen sie und führen Verwaltungsarbeiten durch, meist mithilfe aktueller Datentechnik. Zudem sind sie die erste Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten und stehen damit besonders im Fokus.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Medizinische Fachangestellte grundsätzlich in Arztpraxen aller Fachgebiete. Insofern ist es wichtig, in der Ausbildung auf möglichst flexiblen Einsatz vorbereitet zu sein.  Ebenso können sie in Krankenhäusern und anderen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens eingesetzt werden. Weitere Tätigkeitsfelder können betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen oder medizinische Labors sein.

Schulorganisation

Der Unterricht für Medizinische Fachangestellte findet an 2 Wochentagen statt – an einem Vormittag sowie mittwochnachmittags. Näheres entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.
Der Unterricht setzt sich aus einem so genannten berufsbezogenen Lernbereich und einem berufs­übergreifenden Lernbereich zusammen.

Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Fächer Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Praxismanagement (mit Text- und Datenverar­beitung) und Englisch.

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Reli­gionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre unterrichtet.

Lernfelder

Der Unterricht im berufsbezogenen Bereich erfolgt in 12 Lernfeldern. Die berufsübergreifenden Fächer unterstützen dabei den Lernprozess.
Die Lernfelder lauten wie folgt:
LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
LF 2: Patienten empfangen und begleiten
LF 3: Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten
LF 4: Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des
          Bewegungsapparates assistieren
LF 5: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
LF 6: Waren beschaffen und verwalten
LF 7: Praxisabläufe im Team organisieren
LF 8: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
          der Erkrankungen des Urogenital­systems begleiten
LF 9: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
          der Erkrankungen des Verdauungs­systems begleiten
LF 10: Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und
            Wunden versorgen
LF 11: Patienten bei der Prävention begleiten
LF 12: Berufliche Perspektiven entwickeln

Leistungsfeststellung

Ihre Leistungen werden in Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen gleichwertig erfasst und bewertet. Für jedes Fach ist die Mindestanzahl im Bildungsgang einheitlich festgelegt und lässt sich vom jeweiligen Fachlehrer erfahren.

Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres wird ein Zeugnis erteilt, das über die Leistungen in den Fächern Auskunft erteilt. Es handelt sich dabei nicht um ein Versetzungszeugnis. Am Ende der Aus­bildung wird bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule ein Abschlusszeugnis erteilt.

Prüfung

Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Behandlungsassistenz und Betriebsorganisation und -Verwaltung mit jeweils höchstens 120 Minuten und in Wirtschafts- und Sozialkunde mit höchstens 60 Minuten.

Die schriftlichen Prüfungen werden an zwei Tagen in folgender Abfolge absolviert:

1. Tag: Behandlungsassistenz
2. Tag: Betriebsorganisation und –Verwaltung, danach eine Pause von 30 Minuten, dann Wirtschafts- und Sozialkunde

Hinzu kommt die praktische Prüfung mit höchstens 75 Minuten an einem weiteren, dritten Prüfungstag.

Eine eventuelle mündliche Prüfung wird in der Regel am Tag der praktischen Prüfung durchgeführt.
(Quelle: MERKBLATT ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG DER AUSZUBILDENDEN MEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN - PRÜFUNGSREGULARIEN -)

Fehlzeiten

Jedes Fehlen im Unterricht ist schriftlich zu entschuldigen, wobei die Entschuldigung von den Aus­bildern abzuzeichnen ist. Sie wird spätestens nach 14 Tagen dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorgelegt. Gegebenenfalls erhält der Sportlehrer eine Kopie. Verspätet abgegebene Entschuldigun­gen werden nicht akzeptiert.

Außerdem müssen Fehltage morgens telefonisch im Sekretariat gemeldet werden, damit der Klassenlehrer informiert werden kann.

Außerhalb von Krankheitsgründen kann von dem/der  Klassenlehrer(in) maximal genehmigt werden: pro Ausbildung 1 Tag wegen Messebesuchs, pro Ausbildungsjahr 1 Tag aus praxisinternen Gründen und pro Ausbildungsjahr 1 Tag wegen Fortbildung. Der Antrag muss vom Ausbilder abgezeichnet sein.

Für das Fehlen bei angekündigten schriftlichen Arbeiten und Tests muss eine Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung beim ersten Berufsschultag nach der Fehlzeit vorgelegt werden. Die AU ist unbe­dingte Voraussetzung, um nachschreiben zu können.

Im Laufe des Schuljahres werden zwei zentrale Nachschreibtermine festgelegt, die am Halbjahres- bzw. Schuljahresende liegen.
Bitte beachten Sie zudem, dass laut Prüfungsordnung zur Abschlussprüfung nur zugelassen werden kann, „wer während des Regelausbildungsverhältnisses nicht mehr als 30 Schultage (> 180 Unter­richtsstunden) oder nicht mehr als 45 Arbeitstage in der Praxis entschuldigt oder unentschuldigt ge­fehlt hat.“

Ansprechpartner

Bei Ungewissheiten bezüglich der einzelnen Fächer ist natürlich der Fachlehrer der erste Ansprech­partner. Bei darüber hinausgehenden Fragen finden Sie bei den Klassenlehrern Unterstützung. Au­ßerdem können Sie sich in besonderen Fällen an den Bildungsgangleiter wenden.

Zudem können Ihnen unsere Sozialarbeiter Frau Dragos und Herr Israel bei schulischen, beruflichen oder privaten Problemen helfen.

Bei wichtigen Fragen bezüglich der Ausbildung kann es nötig sein, sich mit der Ärztekammer in Ver­bindung zu setzen. Hier wird Ihnen Frau Dunkel mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die entsprechende Adresse lautet wie folgt:

Ärztekammer Nordrhein
Kreisstelle Oberberg
Am Kohlberg 4
51643 Gummersbach
Telefon (02261) 28639
Telefax (02261) 29564

Die Lehrer des Bildungsganges wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Ausbildungszeit in Ihrer Praxis und in unserer Schule.
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